Vertragsgrundlagen

Bei Vertragsabschluss wird eine Datenschutzerklärung unterzeichnet, die den Umgang mit wirtschaftlichen Daten, Zugangsdaten zu Portalen, dem Reservierungssystem, dem Channel Manager sowie zu den Social-Media-Präsenzen regelt. Gleiches gilt für die Weitergabe relevanter Informationen.

Darüber hinaus kann eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden, die Vertragsunterzeichnungen (i. A. = im Auftrag des Hoteliers) z. B. bei Verträgen mit Reiseveranstaltern oder bei der Platzierung von Deals ermöglicht.

Laufzeit & Kündigung

  • Verträge werden mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen.

  • Sie verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

  • Diese Frist gilt auch für eine Kündigung seitens der Agentur.

  • Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart, innerhalb derer der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar ist.

Sonderkündigungsrecht

Der Vertrag kann zum Monatsende aufgehoben werden bei:

  • Datenmissbrauch

  • Grober Fahrlässigkeit

  • Nichterbringung vereinbarter Leistungen

  • Vorsätzlich falscher Angaben durch den Hotelier

  • Wiederholter Verweigerung von Zugängen, Informationen oder Daten trotz mehrfacher Aufforderung

Skonto bei Langzeitverträgen

  • Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren wird ein Skonto von 5 % gewährt.

  • Bei jährlicher Vorauszahlung ein Skonto von 3 %.

  • Die Skontovergünstigung bleibt auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhalten.