Vertragsgrundlagen
Bei Vertragsabschluss wird eine Datenschutzerklärung unterzeichnet, die den Umgang mit wirtschaftlichen Daten, Zugangsdaten zu Portalen, dem Reservierungssystem, dem Channel Manager sowie zu den Social-Media-Präsenzen regelt. Gleiches gilt für die Weitergabe relevanter Informationen.
Darüber hinaus kann eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden, die Vertragsunterzeichnungen (i. A. = im Auftrag des Hoteliers) z. B. bei Verträgen mit Reiseveranstaltern oder bei der Platzierung von Deals ermöglicht.
Laufzeit & Kündigung
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Verträge werden mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen.
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Sie verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
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Diese Frist gilt auch für eine Kündigung seitens der Agentur.
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Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart, innerhalb derer der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar ist.
Sonderkündigungsrecht
Der Vertrag kann zum Monatsende aufgehoben werden bei:
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Datenmissbrauch
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Grober Fahrlässigkeit
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Nichterbringung vereinbarter Leistungen
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Vorsätzlich falscher Angaben durch den Hotelier
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Wiederholter Verweigerung von Zugängen, Informationen oder Daten trotz mehrfacher Aufforderung
Skonto bei Langzeitverträgen
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Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren wird ein Skonto von 5 % gewährt.
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Bei jährlicher Vorauszahlung ein Skonto von 3 %.
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Die Skontovergünstigung bleibt auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhalten.


